Herzlich willkommen!

Liebe Mitglieder,
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Schöneck,

Wir freuen uns, dass Sie unsere Webseite besuchen und sich für unsere Arbeit interessieren. Hier können Sie sich darüber informieren wer wir sind und was wir tun. Und hier finden sich Menschen aus Schöneck, die einander helfen wollen. Werden auch Sie Mitglied!


Aktuelles

 

Ankündigung Jahreshauptversammlung

 

am Mittwoch, 17. April 2024 um 17:00 Uhr

im Bürgertreff Schöneck Kilianstädten (großer Saal)

 

Tagesordnung

1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Marion Christof

2. Gedenken an unsere verstorbenen Mitglieder

3. Jahresbericht der 1. Vorsitzenden

4. Bericht der Kassiererin

5. Bericht der Kassenprüfung

6. Entlastung des Vorstands

7. Wahl des Wahlleiters/ der Wahlleiterin

8. Neuwahl des Vorstands (laut Satzung alle 2 Jahre)

    a. 1. Vorsitzende/r

    b. 1. Stellvertreter/in

    c. 2. Stellvertreter/in

    d. Schriftführer/in

    e. Kassierer/in

    f. Pressesprecher/in

    g. 3 Beisitzer/innen

9. Wahl der Revisoren/Revisorinnen

10. Verschiedenes

 

Wir laden unsere Mitglieder herzlich ein an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen.

Anträge/ Ergänzungen zur Tagesordnung sind mindestens 10 Tage vor der Jahreshauptversammlung schriftlich einzureichen.

Mitglieder, die eine Mitfahrgelegenheit benötigen, melden sich bitte rechtzeitig im Büro.

 

Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung an unserer Veranstaltung!

 

 

Feste Termine

 

Erster Donnerstag im Monat von 15 bis 17 Uhr
Stammtisch im Bistro "Luther" im Altenhilfezentrum der Martin-Luther-Stiftung in Büdesheim, Wiesenau 5.

 

Die Teilnahme an den Wanderungen, Ausflügen und Veranstaltungen der Nachbarschaftshilfe erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr. Des Weiteren ist jede(r) Teilnehmer(in) auch für die Einhaltung aller,  für die Durchführung der Wanderungen und Ausflüge wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

 

Dies gilt auch bei Fahrgemeinschaften für Mitfahrer(innen) gegenüber Fahrern und PKW-Haltern. Regressansprüche gegenüber der Nachbarschaftshilfe u/o den Wanderführern, Fahrern u/o PKW-Haltern werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Den Ablauf der Veranstaltungen bestimmt der/ die Mitarbeiter(in) der Nachbarschaftshilfe.